Im Zuge der wachsenden E-Mobilität sind Ladestationen für Elektroautos zu Hause, auf Firmenparkplätzen und in öffentlichen Einrichtungen unverzichtbar. In Reutlingen, Metzingen, Tübingen, Esslingen, Nürtingen, Böblingen und Stuttgart wird der Bedarf an Ladestationen immer größer – und wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner!
Laut Prognosen sollen bis 2030 10 Millionen Elektrofahrzeuge, einschließlich Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge, auf deutschen Straßen unterwegs sein. Etwa 85% des Stromtankens werden dabei zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfinden.
Unser Elektrofachbetrieb verfügt über umfassende Erfahrung in der Technik von Ladeinfrastrukturen, Abrechnungssystemen und E-Mobility-Webanwendungen. Nach Ihrem Autokauf beraten wir Sie gerne, um Ihnen ein Höchstmaß an Komfort beim Elektrotanken zu ermöglichen.
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Zuhause, egal ob Einfamilienhaus oder Tiefgarage, sowie flexible Konzepte für Firmenanwendungen mit passenden Abrechnungssystemen.
Für eine umweltfreundliche Energieversorgung bieten wir Gesamtkonzepte mit Solarcarports und Photovoltaik im Eigenverbrauch an.
Einfamilienhaus
Die Installation einer Ladestation zu Hause hängt von der verfügbaren Netzanschlussleistung ab. Ladestationen mit einer Leistung von über 11 kW erfordern eine vorherige Netzprüfung und Freigabe durch den Netzbetreiber.
Im Einfamilienhaus ist der typische Hausanschluss in der Regel auf etwa 35 kW (50 A) ausgelegt. Diese Leistung muss für den Betrieb aller elektrischen Geräte im Haus, einschließlich Wärmepumpenheizung, Klimaanlage und Lüftung, ausreichen. Daher empfehlen wir Ladestationen mit einer Leistung von 11 kW oder weniger.
Eine besonders effiziente Lösung ist die solaroptimierte Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher. So kann der während der Sonnenstunden erzeugte Solarstrom direkt für das Laden des Elektrofahrzeugs genutzt werden.
Mehrfamilienhaus
Im Mehrfamilienhaus teilen sich mehrere Wohnungen in der Regel einen Hausanschluss von etwa 35 kW (50 A). Dabei ist es wichtig, ein intelligentes Lademanagement-Konzept zu erstellen, um eine gleichzeitige Beladung, Priorisierung und faire Abrechnung der E-Fahrzeuge zu gewährleisten.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) des Bundes regelt relevante Themen rund um die Elektromobilität in Mehrfamilienhäusern und bietet Hilfestellung bei der Umsetzung.
Die Entwicklung neuer Konzepte und Lösungen für die effiziente Elektromobilität in Wohngebäuden ist stetig im Gange, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
Seit 2019 genießen Mitarbeiter, die ihren Firmenwagen auch privat nutzen, attraktive steuerliche Vergünstigungen für Elektro- und Hybrid Firmenfahrzeuge. Der geldwerte Vorteil für diese Fahrzeuge beträgt lediglich 0,5 Prozent. Zusätzlich werden Zuschläge, wie etwa für den Arbeitsweg, halbiert. Diese steuerliche Regelung gilt seit dem 1. Januar 2019 und ist vorerst bis zum 31. Dezember 2021 gültig.
Die Frage der Stromversorgung und der Kostenübernahme für die Firmenfahrzeuge ist dabei von Bedeutung. Rund 85 Prozent des Stromtankens finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Aus diesem Grund bieten sich Ladestationen auf dem Firmengelände an, idealerweise betrieben mit selbst produziertem Photovoltaik-Strom.
Das optimale Ladekonzept hängt von der individuellen Nutzung der Firmenfahrzeuge ab, sei es in Gewerbebetrieben, Produktionsbetrieben oder Handwerksbetrieben. Für Büromitarbeiter, die ihre Fahrzeuge über längere Zeiträume laden, gelten andere Anforderungen als für Projektleiter, Bauleiter oder Architekten, die mehrmals täglich zwischen Büro und Baustelle pendeln.
Bei der Planung der Ladestationen sollten auch weitere Aspekte wie eine mögliche öffentliche Nutzung gegen Gebühr oder der Schutz vor Vandalismus berücksichtigt werden. Zudem ist die Auswahl des passenden Abrechnungs- und Entriegelungssystems von Bedeutung.
Eine individuelle Beratung und Planung sind daher entscheidend, um ein maßgeschneidertes Konzept entsprechend des tatsächlichen Bedarfs zu entwickeln.
Wenn Mitarbeiter ihre Firmenfahrzeuge zu Hause laden möchten, ist neben der Ladestation (zum Beispiel eine Wallbox) auch ein entsprechendes Abrechnungssystem erforderlich. Dadurch kann der geladene Strom für das Firmenfahrzeug ordnungsgemäß mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu den entstandenen Kosten (Strompreis des Mitarbeiters) abgerechnet werden.